Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht 4 Lösungen zu akuten betrieblichen Fragestellungen erarbeiten

Das Seminar knüpft an das Seminar „Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht 3“ an. Die betriebliche Situation ist analysiert, die Ziele sind gesteckt, der Handlungsplan ist erarbeitet. Dennoch läuft vieles anders als erwartet – der Plan muss an die Veränderungen angepasst werden. In diesem Seminar im Workshop-Format arbeiten wir intensiv an euren betrieblichen Herausforderungen. Gemeinsam entwickeln wir konkrete Lösungen und prüfen, ob ihr sie realisieren könnt. Wir suchen die einschlägigen Rechte aus dem BetrVG und verbinden das Ganze zu einem Gesamtbild. Am Ende nehmt ihr ein Strategiekonzept mit nach Hause, das an eure betriebliche Situation angepasst ist. Unsere Empfehlung: (Mindestens) zwei Gremiumsmitglieder sollten das Seminar gemeinsam besuchen. So könnt ihr euren Plan im Gremium besser umsetzen.

Inhalt in Stichworten
  • Konkrete Mitgestaltung allgemeiner Aufgaben
  • Kombinieren von Rechten aus dem BetrVG
  • Juristische Einschätzung betrieblicher Probleme
  • Überprüfung mitgebrachter Handlungspläne bzw. Projekte
  • Entwicklung von Strategie und Taktik sowie Plan B
  • Planung einer betrieblichen Kampagne: Möglichkeiten und Grenzen
  • Optimierung von Arbeitsmethodik und Präsentation
Euer Nutzen

Nach der Strategie-Werkstatt beherrscht ihr Methoden, um betriebliche Probleme aufzubereiten und eure selbst gestellten Aufgaben systematisch zu erledigen. Ihr könnt eure Ziele einschätzen und das Erreichte würdigen. Der Betriebsrat kann seine Rechte bündeln – und ihr seid als Gremium kampagnenfähig.

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert*innen geleitet. Sie werden unterstützt von didaktisch geschulten Teamenden.

Alle Termine für dieses Seminar
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Empfohlene Vorkenntnisse

 

 

  • Immer für euch ansprechbar

    Altun Jenner

    Bildungsreferentin
  • Infos & Anmeldung

    Kirsten Watty

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen