Arbeitsschutz und Pandemie Schutzkonzepte, Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen umsetzen
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben zunehmend an Bedeutung gewinnt: Schutzkonzepte, Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen müssen vorhanden und aktuell sein, um die Beschäftigten auch wirksam zu schützen. Eine nachhaltige betriebliche Pandemieplanung gewinnt in der aktuellen Krise somit zunehmend an Bedeutung.
Im August 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel erlassen, die für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahme konkretisiert. Betriebe, welche die in der Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Als Betriebsräte habt ihr bei diesem wichtigen Thema eine umfassende Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr. 7 BetrVG. Wie diese Mitbestimmung umgesetzt werden kann und wie ihr den betriebliche Pandemieplan mitgestalten könnt, erfahrt ihr in unserem neuen Seminar.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten
- Rechtliche Grundlagen zur Mitbestimmung nach Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsschutzgesetz
- Neue Regelungen im Arbeitsschutz mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
- Betriebsrat und Mitbestimmung beim Arbeitsschutz § 87 (1) 7 BetrVG
- Rolle und Aufgaben von Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzt_innen und weiteren Akteur_innen
- Umsetzung der Mitbestimmung
Nach dem Seminar habt ihr einen Überblick auf die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der betrieblichen Pandemieplanung. Ihr wisst, mit welchen Akteur_innen ihr zusammenarbeiten müsst und welche zentralen Elemente ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept enthalten muss.
Das Seminar wird von ausgewiesenen Fachexpert_innen aus der betrieblichen Praxis geleitet.
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Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 46 Abs. 6 BPersVG§179 Abs. 4 Satz 2 SGB IXTeilnehmer_innenkreis- Betriebsratsmitglieder
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