Suchtprävention in der Arbeitswelt 4 Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Umsetzung von Qualitätsstandards
Verbindliche Regelungen für Suchtprobleme am Arbeitsplatz haben einen entscheidenden Vorteil: Alle betrieblichen Akteur_innen wissen im Fall der Fälle was, wann und von wem zu tun ist. Dies wird in der Regel in Stufenplänen verbindlich festgelegt. Im Seminar werden einzelne Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Stufenpläne vorgestellt und diskutiert. Dabei sind gesundheitsförderliche Strategien und die Anbindung des Themas an das Betriebliche Gesundheitsmanagement die Basis für eine erfolgreiche betriebliche Suchtprävention.
- Grundlagen einer Betriebsvereinbarung zum Thema Sucht
- Formale Vorschriften und wichtige Gestaltungselemente
- Struktur eines Stufenplans
- Alkoholverbot in der BV: Pro und Contra
- Stolpersteine und Barrieren bei der Umsetzung
- Reflexion eigener Betriebs-/Dienstvereinbarungsentwürfe
- Gesundheitsförderliche Strategien für die Umsetzung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
- Betriebliches Projekt innerhalb der Ausbildung
- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
- Grundlagen zum Projektmanagement
Ihr kennt die Vorteile einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Sucht und eines Stufenplans und könnt sie aktiv mitgestalten. Gesundheitsförderliche Strategien werden euch zur Umsetzung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung motivieren.
Mit einem Aktionstag werden die vorangegangenen Inhalte praktisch umgesetzt.
Die Fortbildung wird von erfahrenen Referent_innen des DGB Bildungswerks geleitet. Zu Vorträgen über einige Spezialthemen werden darüber hinaus externe Fachleute aus Wissenschaft und Praxis herangezogen.
Suchtprävention in der Arbeitswelt 2
Betriebliche Suchtarbeit aktiv gestalten
Suchtprävention in der Arbeitswelt 3
Betriebliche Präventionsstrategien und rechtliche Grundlagen
Suchtprävention in der Arbeitswelt 1
Suchtprobleme im Betrieb angehen
Wege aus der Sucht aufzeigen
Immer für euch ansprechbar
Infos & Anmeldung
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Fakten im Überblick
Schulungs-Anspruch§ 37 Abs. 6 BetrVG§ 46 Abs. 6 BPersVGTeilnehmer_innenkreis- Personalräte
- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen