Kurzarbeit: Agentur für Arbeit

Informationen zu Kurzarbeit in einfacher Sprache

DGB MENTO

Was ist Kurzarbeit?

Die Corona-Pandemie führt gerade bei vielen Betrieben zu Verlusten. Manche dürfen nicht weiterarbeiten.

Andere Betriebe haben weniger Aufträge.

Dadurch sind viele Arbeitsplätze in Gefahr.

Um sie zu erhalten, kann ein Betrieb in Kurzarbeit gehen.

Das bedeutet, dass Mitarbeiter dieses Betriebes weniger Stunden arbeiten als in ihrem Vertrag stehen, oder gar nicht arbeiten.

Kurzarbeit kann der Arbeitgeber für längstens 24 Monate anmelden.

 

Wann kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden?

  • bei Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen
     
  • bei Arbeitsausfall, weil es ein unabwendbares Ereignis gibt (das gilt bei der Corona-Pandemie)
     
  • wenn alle Plusstunden abgebaut sind
     

Was bedeutet es für dich, wenn du in Kurzarbeit gehst?

Bei Kurzarbeit wirst du von der Arbeit teilweise oder ganz freigestellt.

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent von deinem Nettoentgelt.

Wenn du mindestens ein Kind hast, beträgt es 67 Prozent.

Dein Arbeitgeber kann dir einen Zuschuss zahlen. Dieser Zuschuss wird von deiner Gewerkschaft oder deinem Betriebsrat ausgehandelt.

Deine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, ...) werden während der Kurzarbeit weitergezahlt.

 

Was ist, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn das Kurzarbeitergeld nicht reicht, um dich und deine Familie zu versorgen, kannst du zusätzlich Hartz IV beantragen.

20 Prozent deines Einkommens werden dann nicht angerechnet. Das heißt, du kannst hier vielleicht noch ein wenig Geld zusätzlich bekommen.

 

Was passiert bei Krankheit und Urlaub?

Wenn du in der Kurzarbeit krank oder arbeitsunfähig wirst, besteht weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Du hast auch Anspruch auf Urlaub.

Deinen Urlaub für das Jahr musst du vor Beginn der Kurzarbeit planen.

In der Urlaubszeit steht dir dein normaler Lohn vom Arbeitgeber zu.

 

Kann ich mich während der Kurzarbeit weiterbilden?

Die Zeit während der Kurzarbeit kannst du auch nutzen, um dich weiterzubilden.

Dies kann der Arbeitgeber auch im Betrieb anbieten.

 

Muss ich als Arbeitnehmer aktiv werden?

Nein, du musst nicht aktiv werden.

Dein Arbeitgeber muss die Kurzarbeit beantragen.

Wenn dein Betrieb einen Betriebsrat hat, muss der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung mit ihm schließen. 

Nur dann kann er Menschen in die Kurzarbeit schicken.

Nur wenn es bei euch keinen Betriebsrat gibt, muss der Arbeitgeber sich direkt mit dir verständigen.

 

Wann kannst du nicht in Kurzarbeit gehen?

Nicht in Kurzarbeit gehen kannst du, wenn du bereits

... im Urlaub bist.

  • Dann muss dein Arbeitgeber dich weiterhin bezahlen.

... krank bist.

  • Auch hier muss dich dein Arbeitgeber weiterhin bezahlen.

Minijobber können grundsätzlich nicht in Kurzarbeit gehen.

 

Was ist, wenn ich Azubi bin?

Als Azubi kannst du nach 6 Wochen in Kurzarbeit gehen.

In den ersten 6 Wochen muss dich dein Arbeitgeber voll weiterbezahlen. 

 

Achtung, neu:

Auch Leiharbeiter können jetzt in Kurzarbeit gehen!

 

Wo bekomme ich Beratung?

Bevor du etwas unterschreibst, was Nachteile für dich haben könnte:

  • Kontaktiere deinen Betriebsrat,
     
  • ruf bei deiner Gewerkschaft an oder
     
  • wende dich an einen Anwalt oder eine Anwältin.

Für Zugewanderte gibt es Auskunft über Beratungsstellen unter
www.faire-integration.de