Tarif- und Kollektivvereinbarungen
160 Mitgliedstaaten haben sich dem ILO-Abkommen über das Recht auf Kollektivvereinbarungen angeschlossen. Das sind immerhin 87 Prozent der Mitgliedstaaten. Dennoch gibt es für viele ArbeitnehmerInnen in ILO-Mitgliedstaaten das Recht auf freie Tarifverhandlungen nicht. Es gilt weder in China, Südkorea und Indien noch in Mexiko, Kanada oder den USA, geschweige denn in Afghanistan, Burma, Iran, Saudi-Arabien, Somalia, Thailand und Vietnam. Dabei gehört die Freiheit, sich gewerkschaftlich zu organisieren, zum Kern eines Lebens ohne Ausbeutung. Ohne Gewerkschaftsfreiheit und Verhandlungsmacht für Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen kann die Befreiung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung nicht erfolgreich durchgesetzt werden.
Tarifverhandlungen - ein strafwürdiges Vergehen?
Um die Verhandlungsfreiheit zu beschneiden, lassen sich Regierungen und ArbeitgeberInnen einiges einfallen: So kann der US-Bundesstaat Texas Tarifverhandlungen zum strafwürdigen Vergehen erklären, und können Unternehmen in Mexiko durch so genannte Contratos de Protección, "Schutzverträgen" mit obskuren Anwaltsbüros oder korrupten GewerkschafterInnen, ihre Unternehmen frei von Gewerkschaftsaktionen halten. Auch auf Betriebsebene ist der Schutz von engagierten Beschäftigten oft nicht geregelt. Während in Deutschland Betriebsräte einem gewissen Schutz - z.B. vor Kündigungen - haben, stehen Betriebräte in Kenia unter keinem besonderen besonderen Schutz. Das wirkt sich nachhaltig negativ auf ihre Möglichkeiten aus, konkrete Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu verbessern. Auch Kolumbien hat alle acht Übereinkommen der Kernarbeitsnormen ratifiziert. Dennoch ist das Land seit mehr als einem Jahrzehnt zu einem der gefährlichsten Orte für GewerkschafterInnen geworden.
Kollektivvereinbarungen haben sich bewährt
Dabei hat sich beispielsweise in Deutschland - auch aus der Sicht der Wirtschaft - bewährt, dass Arbeitnehmerinteressen zum einen von gewählten Arbeitnehmervertretungen und zum anderen von den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen vertreten werden. Tarifautonomie ist ein Eckpfeiler der sozialen Demokratie.