Informationen zur Freistellungsgrundlage
Es handelt sich um eine Veranstaltung nach § 37 Abs.6 BetrVG.
Grundlage für die Freistellung ist ein Beschluss des BR bzw. PR zur Teilnahme an der Konferenz.
Der Anspruch auf bezahlte Freistellung und in Verbindung mit § 40 Abs. 1 auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gilt für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.