Für viele Themen gibt es 2018 wichtige Änderungen
In allen Branchen werden durch Arbeitsverdichtung und beschleunigte und erhöhte Informationsflüsse mittlerweile psychische Höchstleistungen von vielen ArbeitsnehmerInnen erwartet. Das hat Folgen: laut der WSI-Betriebsrätebefragung der Hans-Böckler-Stiftung leiden 60% der Beschäftigten unter Termin- und Zeitdruck sowie unter hoher Arbeitsintensität. Die Betriebe zu wenig gegen Stress – so die zentrale Aussage aus dem Böckler Impuls Ausgabe 1/2017 (zum Nachlesen: https://www.boeckler.de/106878_106893.htm) Dabei stellen psychische Überforderungen ein hohes Gesundheitsrisiko dar.
Der Gesetzgeber fordert daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, psychische Gefährdungen zu ermitteln und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen. Das Betriebsverfassungsgesetz und auch die Personalvertretungsgesetze räumen den Interessenvertretungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmungs- und Initiativrechte ein. Betrieb- und Personalräte sollten hier unbedingt handeln und aktiv werden. Dafür braucht es eine gute Qualifizierung - In unseren Seminaren erhalten Sie für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen das nötige „Handwerkszeug“.