In Kürze: Pseudo-Schutz in Freihandelsabkommen
16.06.2021 I Die Nachhaltigkeitskapitel in den neueren EU-Freihandelsverträgen sind nicht ausreichend wirksam. Das zeigen die Ergebnisse des Streitbeilegungsverfahren zum Vertrag zwischen der EU und Südkorea. Anfang des Jahres entschied eine Sachverständigengruppe, dass die koreanische Gesetzeslage nicht den Mindeststandards des Freihandelsabkommens entspricht. Unter anderem bemühe sich die Regierung nicht um die Ratifizierung der Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und damit um den Schutz der Arbeitenden vor Willkür und Ausbeutung. Internationale Gewerkschafter_innen prangern seit Jahren zunehmend unhaltbare Zustände an, zu denen Razzien und Verhaftungen von koreanischen Gewerkschafter_innen, Einschüchterung, Schikane und Entlassungen sowie Tod durch Arbeitsüberlastung gehören.
Die EU-Kommission lobte den Bericht der Sachverständigen. Tatsächlich wird er aber wohl folgenlos bleiben – das im Freihandelsvertrag vorgesehene Streitbeilegungsverfahren sieht weder Sanktionen noch andere Maßnahmen vor. Die Nachhaltigkeitskapitel hätten einen Konstruktionsfehler, bemängeln Gewerkschaften deshalb. Man werde »die Entwicklungen in den kommenden Jahren daher sehr aufmerksam verfolgen und mit Hilfe des Europäischen Parlaments politischen Druck auf die EU-Kommission ausüben, falls diese keine weiteren Schritte zur Einhaltung des Nachhaltigkeitskapitels unternimmt«, schreibt der Deutsche Gewerkschaftsbund.
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