Lieferkette: Deutscher Entwurf reicht nicht
Unternehmen müssen in absehbarer Zukunft mehr Verantwortung für die Wahrung von Menschenrechten und Umweltstandards sowie für den Schutz von Arbeitnehmer_innen in ihren Lieferketten übernehmen. In Deutschland hat das Kabinett einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz verabschiedet, und das Europaparlament empfiehlt der EU-Kommission, eine entsprechende EU-weite Regelung einzuführen. Inhaltlich geht die europäische Empfehlung dabei weit über den deutschen Gesetzesentwurf hinaus: So will sie deutlich mehr auch kleinere sowie US-amerikanische und chinesische Unternehmen, die in der EU tätig sind, miteinbeziehen. Die Sorgfaltspflichten sollen viel tiefer in die Wertschöpfungskette hineinreichen, es soll klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung geben – und die Umwelt wird hier als eigenständiger zu schützender Bereich betrachtet. Allerdings: Es handelt sich bislang nur um die Empfehlung des Parlaments. Im Juni will EU-Justizkommissar Didier Reynders seine Pläne für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen. Das Konsultationsverfahren läuft.
Analysen und Stellungnahmen der Initiative Lieferkettengesetz, der auch der DGB und Verdi angehören, finden sich auf: https://lieferkettengesetz.de/.
Einen Überblick über bestehende Regeln liefert die HBS: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=9195
März/2021