
In Kürze: Keine Menschenrechtsnormen für Konzerne
Die Verhandlungen über ein UN-weites Abkommen zu verbindlichen Menschenrechtsnormen sind auch 2018 nicht vorangekommen. Die EU-Kommission weigert sich, sich an den in Genf stattfindenden Gesprächen zu beteiligen, obwohl das Europäische Parlament, die Kommission und die Mehrheit der 28 Mitgliedstaaten sie in inzwischen 11 Resolutionen zu einer aktiven und konstruktiven Teilnahme aufgefordert haben. Diese Boykotthaltung, die ein Sprecher der Kommission zum Abschluss der bereits vierten Runde der UN-Verhandlungen im Oktober bekräftigte, erfolgt hauptsächlich auf Druck Deutschlands.
Die Kommission distanzierte sich ausdrücklich von der Abschlusserklärung, die die übrigen 94 Teilnehmerstaaten zuvor im Konsens verabschiedet hatten. 2014 hatte der UN-Menschenrechtsrat die Aufnahme von Verhandlungen über ein „völkerrechtlich verbindliches Abkommen mit Menschenrechtsnormen für multinationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ beschlossen. Der Vertrag soll verbindliche Menschenrechtsnormen und Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben sowie Mechanismen zur Überwachung und bessere Klagemöglichkeiten für betroffene Menschen. Die nächsten Verhandlungen finden im Oktober 2019 statt.