Handlungshilfe Menschenrechte
17.12.2021 I Das im Juni 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, ihre globalen Wertschöpfungsketten regelmäßig daraufhin zu untersuchen, ob alle Teile die grundlegenden Arbeitnehmer_innen- und Menschenrechte einhalten. Dabei werden Gewerkschaften, Betriebs- und Aufsichtsräte zunehmend gefragt sein. Aber um was geht es dabei genau? Was können sie auf welcher Ebene tun? Arbeit und Umwelt, die Stiftung der IG BCE, hat nun eine Handlungshilfe »Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten« herausgegeben, die auch für andere Branchen interessant ist.
www.arbeit-umwelt.de/wp-content/uploads/StAuU_HandlungshilfeSorgfaltspflicht_final20211018.pdf