Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen Arbeitszeit bei Flexibilisierungs- und Digitalisierungsstrategien rechtssicher regeln

Im Arbeitszeitrecht hat sich in letzter Zeit vieles verändert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Die Arbeitswelt wird digitalisiert, Homeoffice und Kurzarbeit nehmen zu. Was muss der Betriebsrat bei den Aufsichts- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers beachten und wie kann er seine Kontrollpflichten wahrnehmen? Unter dem Stichwort „Arbeit 4.0“ laufen die Flexibilisierungsbemühungen der Arbeitgeber, die oft zu Arbeit in der Freizeit führen. Der Betriebsrat muss zum Schutz der Kolleg_innen eingreifen und gestalten. In diesem Seminar lernt ihr die Grundlagen des Arbeitzeitrechts sowie alle in der Praxis gängigen Arbeitszeitmodelle und Gestaltungsmöglichkeiten kennen.

Inhalt in Stichworten
  • Arbeitszeitmodelle in der Praxis
  • Rechtsgrundlagen im Arbeitzeitrecht
  • Handlungsmöglichkeiten bei Flexibilisierung und Homeoffice
  • Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung
Euer Nutzen

Nach dem Seminar könnt ihr auf Flexibilisierungs- und Digitalisierungsstrategien der Arbeitgeber reagieren, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitszeit haben. Ihr wisst, wie ihr euer Initiativrecht als Betriebsrat konsequent für die Kolleg_innen einsetzt und wie ihr Fehler bei Betriebsvereinbarungen vermeidet.

Highlights

Als Inhouse-Seminar buchbar

Referent_innenprofil

Das Seminar wird von ausgewählten Fachanwält_innen für Arbeitsrecht und Arbeitsrechtsexpert_innen geleitet. Sie werden unterstützt von Teamenden, die fachlich und didaktisch für die Seminarunterstützung geschult wurden.

Alle Termine für dieses Seminar
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Archivierte Daten
  • Immer für euch ansprechbar

    Lennart Melbye

    Bildungsreferent
  • Infos & Anmeldung

    Ludmila Eigster

    Bildungsreferentin
  • Fakten im Überblick

    Schulungs-Anspruch
    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Teilnehmer_innenkreis
    • Betriebsratsmitglieder
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen
    Inhouse
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