Wer darf nach Deutschland?
Der Bundestag hat insgesamt sieben neue Gesetze zur Migration beschlossen. Unter anderem sollen diese Abschiebungen erleichtern. Ein Element des Paktes ist das so genannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es soll qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Deutschland ebnen.
Unter anderem hat die Bundesregierung die Beschränkung auf so genannte Engpassberufe wie etwa Elektroniker_in oder Pfleger_in gestrichen. Bislang konnten nur Fachkräfte aus diesen Berufsgruppen sowie Akademiker ein Arbeitsvisum für Deutschland bekommen. Künftig sind nur noch eine Berufsausbildung sowie Deutschkenntnisse nötig. Auch die Vorrangprüfung, bei der untersucht wird, ob auch Deutsche oder andere EU-Bürger für eine Stelle infrage kommen, wird gestrichen. Ebenfalls ist es möglich zur Jobsuche für bis zu sechs Monate nach Deutschland zu kommen – bislang musste vor der Einreise ein konkretes Stellenangebot nachgewiesen werden. Interessenten müssen während der Suche allerdings ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Bei den besonders gefragten IT-Kräften ist kein formaler Abschluss nötig – hier reicht der Nachweis mehrjähriger Berufserfahrung.
Eine Hürde hingegen wurde für ältere Migrant_innen eingezogen: Wer über 45 Jahre alt ist, muss eine eigene Altersvorsorge nachweisen, damit keine Grundsicherung im Alter beantragt wird – oder ein monatliches Mindestgehalt von 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (derzeit rund 3.700 Euro) vorweisen können.
Allerdings gilt die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitsmigrant_innen künftig erst einmal für 48 Monate. Danach kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden, sofern das Beschäftigungsverhältnis andauert und die Zuwanderer 48 Monate lang durchgängig in die Rente eingezahlt haben. Eine Kündigung oder ein Jobwechsel mit kurzer Pause können also die Ausweisung nach sich ziehen.
Der DGB kritisierte das scharf: „Wenn eine Fachkraft aufgrund von miserablen Arbeitsbedingungen kündigt oder gekündigt wird, ist sie allein vom guten Willen der Ausländerbehörde abhängig“, sagt etwa Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbund Spiegel Online. Das öffne „Tür und Tor für kriminelle Praktiken wie Lohn- und Sozialdumping“, so Buntenbach.
Siehe Kommentar des GdP-Vorsitzenden Oliver