Teilnahme am Integrationskurs wird leichter
Die Bundesregierung will Asylbewerber_innen einen besseren Zugang zur Sprachförderung geben. Sie sollen nach neun Monaten Aufenthalt an einem Integrationskurs teilnehmen können, wenn sie als arbeitssuchend gemeldet sind. Bislang galt dies nur für Gestattete mit guter Bleibeperspektive – derzeit sind dies Menschen aus Syrien, Eritrea, Somalia, Iran und Irak. Die berufsbezogenen Deutschkurse stehen nach dem neuen Gesetz zudem allen Schutzsuchenden offen, die seit mindestens sechs Monaten geduldet und als arbeitssuchend gemeldet sind. Der Bundestag muss noch über die Neuregelung beraten.
Von der Reform könnten pro Jahr etwa 10.000 Menschen profitieren, schätzt das Bundesarbeitsministerium: Etwa 5.000 Personen mehr in den Berufssprachkursen und rund 4.400 zusätzliche Teilnehmer_innen in den Integrationskursen. Darüber berichtete zuerst der EPD. Rund 27.000 Menschen, die bereits in Deutschland sind und die neuen Voraussetzungen erfüllen, könnten sofort an den Kursen teilnehmen.
Derweil meldete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dass seit 2015 insgesamt über eine Million Geflüchtete und Zuwanderer an den Integrationskursen teilgenommen haben. Knapp die Hälfte davon waren Geflüchtete aus Syrien, dem Irak, Iran, Somalia und Eritrea, je ein Viertel kam aus anderen Herkunftsstaaten und aus EU-Ländern. Im vergangenen Jahr bekamen rund 256.200 Menschen eine Teilnahmeberechtigung. Es war das erste Mal seit 2015, dass diese Zahl gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Die meisten nahmen am allgemeinen Integrationskurs teil, gefolgt vom Alphabetisierungskurs und dem Eltern- und Frauenintegrationskurs.
Mitte April war allerdings bekannt geworden, dass rund die Hälfte der Teilnehmenden den Deutschkurs im vergangenen Jahr nicht erfolgreich abschlossen.