
Syrer_innen: Langer Weg auf den Arbeitsmarkt
Trotz der Corona-Pandemie ist der Anteil der Hartz IV-Bezieher_innen aus Syrien im vergangenen Jahr gesunken. Noch immer bekommen aber fast zwei Drittel von ihnen Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die dpa berichtet dies unter Berufung auf eine Statistik der Arbeitsagentur. Demnach lebten im März 2021 rund 65 Prozent der Syrer_innen in Deutschland ganz oder teilweise von Hartz IV. Ein Jahr zuvor waren es noch 70 Prozent. Die Statistik der Bundesagentur bezieht sich auf das Ausländerzentralregister, wo nicht nur Asylbewerber_innen registriert sind. Der im Vergleich zu Menschen aus anderen Asyl-Hauptherkunftsländern relativ hohe Anteil von Leistungsempfänger_innen liegt laut einer Studie der Arbeitsagentur aus 2020 unter anderem an der oft fehlenden formalen Qualifikation sowie ihrer Beschäftigung in Bereichen mit Entlohnung im unteren Entgeltbereich. Viele Syrer_innen stocken also auf. Gut ein Viertel der Geflüchteten habe jedoch Hochschulen oder berufliche Bildungseinrichtungen besucht und 16 Prozent hätten einen Abschluss.
Laut dem jüngsten „Zuwanderungsmonitor“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Juni 2021 liegt die Beschäftigungsquote von Zugewanderten aus allen Kriegs- und Krisenländern insgesamt bei 37 Prozent. Geflüchtete aus solchen Regionen sind also deutlich seltener in Erwerbstätigkeit als andere Bevölkerungsgruppen. Im März haben IAB-Wissenschaftler_innen dargelegt, warum das so ist. Anders als etwa arbeitsuchende EU-Binnenmigrant_innen hätten Geflüchtete sehr viel weniger Spielraum, wenn es darum geht, in das Land ihrer Wahl zu ziehen, etwa dorthin, wo sie in ihrem erlernten Beruf die besten Verdienstchancen haben oder sich vorab arbeitsmarktrelevantes Wissen oder notwendige Sprachkenntnisse anzueignen. Viele Geflüchtete verfügen zudem nicht über Bildungszertifikate oder vergleichbare Dokumente, mit denen sie ihre beruflichen Fähigkeiten hierzulande nachweisen könnten. Dies kann daran liegen, dass solche Dokumente in ihren Herkunftsländern nicht üblich sind, dass sie im Krieg oder auf der Flucht verloren gegangen sind oder nach überstürztem Aufbruch nicht nachträglich beschafft werden können. Schließlich dauere ein Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt bei Personen länger, die erlittene Traumata verarbeiten müssen. Der Asylprozess würde den Geflüchteten weitere Steine in den Weg legen: So mindere etwa die so genannte Wohnsitzauflage die Erwerbsaussichten der Geflüchteten. Und während laufender Asylverfahren werde die Unsicherheit über die Aufenthaltsperspektive zu einem Einstellungshindernis für die Arbeitgeber, so das IAB.
IAB-Papier „Fünf populäre Irrtümer zur Integration von Geflüchteten”
Entnommen aus Forum Migration September 2021