Säcke tragen statt fahren lernen
Aus unseren Beratungsstellen: Ein afghanischer Azubi kann wegen Gesundheitsproblemen seine Ausbildung als LKW-Fahrer nicht beenden – der Arbeitgeber fordert die Kosten für den Führerschein zurück.
Herr K. ist afghanischer Staatsangehöriger und hat eine Aufenthaltsgestattung. Im August 2017 fing er eine Ausbildung als Berufskraftfahrer an. Neben seinem Ausbildungsvertrag, unterschrieb er auch einen Fortbildungsvertrag mit seinem Arbeitgeber. Der Fortbildungsvertrag regelte die Kostenübernahme des Führerscheines für Berufskraftfahrer durch den Ausbilder, und enthielt eine Klausel, die besagt, dass der Auszubildende im Falle eines Ausbildungsabbruches die Kosten für den Führerschein zurückbezahlen muss. Während seiner Ausbildungszeit im Betrieb wurde Herr K. lediglich für das Tragen von Säcken bis zu 20 kg eingesetzt und machte oftmals Überstunden. Sein Ausbilder war dabei selten ansprechbar. Die Fahrschule besuchte er nicht während seiner Ausbildungszeit, sondern während seiner Frei- und Urlaubszeit. Er bestand die theoretische Prüfung für seine Ausbildung.
Am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres fing Herr K. an, an Rückenschmerzen zu leiden. Ein Arzt attestierte ihm eine Überlastung, sodass er krankgeschrieben wurde. Herr K. wollte diese Art der Ausbildung nicht fortsetzen, hatte aber Angst, dass er das Geld für den Führerschein zurückzahlen muss. Darüber hinaus war die Ausbildung eine Art Absicherung im Falle eines ablehnenden Bescheides seines Asylantrages. In Zusammenarbeit mit der IHK, beriet die Beratungsstelle Faire Integration im IQ Landesnetzwerk Hessen, durchgeführt vom Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen (EVW), den Auszubildenden über seine Möglichkeiten und vermittelte auch mit dem Ausbilder, der zunächst auf die Rückzahlung der Kosten bestand.
Herr. K. kündigte sein Ausbildungsverhältnis, woraufhin der Ausbilder die Hälfte seines letzten Monatslohnes einbehielt. Während die Rückzahlung der Ausbildungskosten abgewendet werden konnte, steht der halbe Monatslohn weiter aus. Die Beratungsstelle Faire Integration unterstützt den Ratsuchenden bei der Geltendmachung seines Geldes.
Beratungsstellen Faire Integration: https://bit.ly/2UIUS52