
NRW: Paritätischer kritisiert Landesregierung wegen mangelnder Umsetzung der Schulpflicht für geflüchtete Kinder
Die in den Landeseinrichtungen untergebrachten Geflüchteten sind in NRW faktisch von der Schulpflicht ausgenommen. Diese fielen „hinten runter, ihnen werden Bildungschancen in Schulen und Kitas systematisch verwehrt“, sagte der Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW, Christian Woltering. Laut NRW-Schulgesetz besteht die Schulpflicht für geflüchtete Kinder erst, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind. 2021 traf das auf rund 3.100 Minderjährige zu, rund ein Fünftel von ihnen war länger als drei Monate in so einer Einrichtung. Dabei seien die Länder eigentlich verpflichtet, spätestens drei Monate nach Beginn des Asylverfahrens Unterricht zu ermöglichen, sagte Carmen Martinez, Expertin für Migration und Flucht beim Paritätischen. Zwar seien „schulnahe Bildungsangebote“ in den Einrichtungen vorgesehen, sagte sie. Teils fänden diese aber gar nicht statt, anderswo gebe es ein paar Stunden pro Woche. Mit einer richtigen Beschulung sei das nicht gleichzustellen.