Nach Erfolg von georgischen Saisonarbeiter_innen vor Gericht: Arbeitgeber legt Berufung ein
18 Erntehelfer_innen aus Georgien haben ihren Arbeitgeber verklagt, weil dieser ihnen zu wenig Lohn ausgezahlt hatte. Im Juni hat ihnen das Arbeitsgericht Ravensburg Recht gegeben. Jetzt hat der Arbeitgeber Berufung eingelegt. Das Urteil hat nach Angaben der IG BAU eine grundlegende Bedeutung und setzt der Willkür von Arbeitgebenden in der Bezahlung von Saisonarbeitenden Grenzen. „Nicht die Saisonarbeitenden müssen im Streitfall nachweisen, dass sie ihre Arbeitskraft angeboten haben, sondern die Arbeitgebenden müssen glaubhaft darlegen, dass dies nicht der Fall war”, so die IG BAU. Der beklagte Hofbesitzer hat nun Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie weiter auf den vorenthaltenen Lohn warten müssen. Viele von ihnen haben bis heute nicht mehr als 300 Euro Lohn für Feldarbeit von sechs Wochen erhalten. Keine_r hat den vollständigen Lohn bekommen.