
Gegen Kaution: Arbeitsvisa für Afrikaner_innen
Der Sachverständigenrat Migration (SVR) fordert, Afrikaner_innen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Expertengremium, das die Bundesregierung in Migrationsfragen beraten soll, schlägt dafür die Einführung temporärer Arbeitsvisa gegen Zahlung einer Kaution vor. Reisen die Afrikaner_innen wieder aus, bekommen sie ihr Geld zurück.
In der Migrationspolitik „müssen Europa und Afrika zusammenarbeiten“, heißt es im Jahresgutachten 2020 des SVR. „Denn Afrika ist in Bewegung. Dafür sorgt auch der demografische Wandel. Während sich Europa mit Überalterung und einem Rückgang der Bevölkerung konfrontiert sieht, wächst die Bevölkerung in vielen afrikanischen Staaten an.“ Statt für Schlepperdienste sollten Zuwanderungsinteressierte künftig eine finanzielle Sicherheitszahlung (‚Kaution‘) in den deutschen Botschaften leisten können, so der SVR. Diese solle die Rückkehr sicherstellen. Sie könnte von der betreffenden Person selbst gestellt werden oder von Familienmitgliedern oder Personen aus dem sozialen Netzwerk. Soweit bereits im Vorfeld eine Vereinbarung mit einem deutschen Unternehmen vorliegt, könnte auch dieses eine (anteilige) Kostenübernahme zusichern, denn neben den Arbeitskräften würden von einem solchen Modell auch die Arbeitgeber_innen profitieren, schreiben die Forscher. Eine Arbeitgeberbeteiligung hätte zudem den Vorteil, dass sie die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass entsprechende Visanehmende dann auch in Deutschland eine Beschäftigung finden. Konkrete Beträge für die Höhe der Leistung nennt der SVR nicht. Die Kaution müsse aber „hoch genug sein, dass sie die Zugewanderten davon abhält, ihren Verlust in Kauf zu nehmen, indem sie ihr Visum überschreiten und in die Schattenwirtschaft wechseln“. Sie dürfe gleichzeitig nicht so hoch sein, dass sie zu viele potenzielle Nutzer_innen eines solchen Visums von vornherein ausschließt. Den Lebensunterhalt und die Krankenversicherung müssten die Menschen in der Zeit in Deutschland nach der Vorstellung des SVR selber bezahlen. Bei Ersterteilung eines Visums solle nach einer maximalen Aufenthaltsdauer von 12 bis 18 Monaten die Ausreise erfolgen. Wird die Frist eingehalten, wäre auf der Grundlage dieses Visums aber nach einer Wartezeit von 6 bis 12 Monaten eine erneute Einreise möglich, der Aufenthaltszeitraum würde dann auf 18 bis 24 Monate ausgedehnt, schlägt der SVR vor.
„Gemeinsam gestalten: Migration aus Afrika nach Europa“. SVR Jahresgutachten 2020. https://www.svr-migration.de