EUGH: Urteil pro Familienzusammenführung
Der Antrag von Eltern auf ein Visum zur Familienzusammenführung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling vor der Entscheidung über den Antrag volljährig wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Fällen aus Deutschland. Syrische Staatsangehörige beantragten in Deutschland Visa, um mit ihrem jeweiligen Sohn zusammenzuleben. Gegen die Ablehnung ihrer Anträge klagten die Betroffenen zunächst mit Erfolg in Deutschland. Die Bundesrepublik legte aber Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts bat.