EU-Parlament: Arbeitsmigration in die EU soll einheitlich geregelt werden
Das Europaparlament hat sich für einen „Einwanderungskodex” ausgesprochen, der Vorschriften zu Einreise, Aufenthalt und Rechten von Menschen aus Drittstaaten regelt, die Arbeit in der EU suchen. Einen entsprechenden „Bericht über neue Wege der legalen Arbeitskräftemigration” des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres nahm das Parlament im Mai 2021 an. Der derzeitige rechtliche Rahmen zur Arbeitsmigration sei ein „Flickenteppich an Vorschriften, die auf 27 einzelstaatlichen Ansätzen beruhen”, weshalb die EU ein „unattraktives Ziel für die legale Migration” sei, heißt es in dem Bericht. Auch Vorschriften etwa zu Antragsverfahren, Ablehnungsgründen und dem Recht auf Wechsel des Arbeitgebers müssten angeglichen werden. Zudem solle ein „EU-Talentpool” und eine „Matching-Plattform” entstehen, um Angebot und Nachfrage passgenau zusammenzubringen. Diese sollten dann einzige Anlaufstelle für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, Arbeitgeber und die Verwaltungen sein.