Einstellung gegen Geldauflage: Urteil im Bremer „Asyl-Skandal“, der keiner war
Das wegen angeblich massenhafter falscher Asylentscheidungen ausgelöste Verfahren gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist nach nur wenigen Tagen eingestellt worden. Allerdings muss die Angeklagte im Gegenzug 10.000 Euro zahlen. Der 59-Jährigen war vorgeworfen worden, in zwei Fällen zu Unrecht Vorteile angenommen zu haben. In je sechs Fällen soll sie Daten gefälscht und Dienstgeheimnisse verletzt haben. Das Hauptverfahren gegen einen mitangeklagten Anwalt läuft vorerst weiter. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich darin bislang nicht über die Modalitäten einer Einstellung einig. In der so genannten Bamf-Affäre 2018 hatte vor allem Bundesinnenminister Seehofer von vielen tausend falschen Asylentscheiden in Bremen gesprochen. Die damalige Präsidentin des Bamf, Jutta Cordt, wurde deshalb entlassen und durch einen Vertrauten Seehofers aus den Reihen der CSU ersetzt. Die Vorwürfe gegen die Bremer Bamf-Außenstelle fielen jedoch während behördeninternen Prüfungen fast vollständig in sich zusammen.