Dublin-Regelung: Deutschland darf nicht mehr nach Italien abschieben
Über Italien eingereiste Asylsuchende dürfen nicht ohne weiteres dorthin zurückgeschickt werden. Das entschied nun das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgerichts. In Italien bestehe die „ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“. Bei den zwei verhandelten Fällen ging es um in Italien anerkannte Schutzberechtigte aus Somalia und Mali. Beide waren nach Deutschland weitergereist (Az.: 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A, Urteile vom 20. Juli 2021). „Beide Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung. Ihnen steht in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu“, heißt es in der Begründung. Auch würden die Kläger bei der derzeitigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage in Italien keine Arbeit finden. Im Januar hatte das OVG bereits eine Rücküberstellung nach Griechenland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus vergleichbaren Gründen untersagt.