DGB Bundeskongress II: Mehr Kontrolle von Sammelunterkünften
Höhere Standards, mehr Kontrolle – auf dem Bundeskongress beschloss der DGB, von der Ampel Verbesserungen bei den Unterkünften für grenzüberschreitend Beschäftigte zu verlangen. Die 2020 im Arbeitsschutzkontrollgesetz festgelegten Qualitätsanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte müssten stärker überprüft werden, Unterbringung sollte grundsätzlich in Einzelzimmern stattfinden. Die Dokumentation der Unterkünfte durch die Arbeitgeber müsse den Kontrollbehörden regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, so der angenommene DGB Antrag. Er fordert, die bisher völlig unregulierten Kosten zu deckeln. Grundsätzlich sei die Unterkunft unentgeltlich vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Wenn dafür ausnahmsweise eine Geldleistung verlangt werde, dürfte diese einen bestimmten, vertretbaren Höchstwert nicht überschreiten. Sinnvoll sei hier die Festsetzung der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Zudem dürfe das Entgelt nicht direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen werden. Hintergrund seien „branchenübergreifende Probleme“ bei der Unterbringung von grenzüberschreitend mobilen Beschäftigten aus Europa und Drittstaaten, hieß es zur Begründung im Antrag. Teils hausten in der Fleischindustrie oder in landwirtschaftlicher Saisonarbeit beschäftigte Menschen „in Verschlägen, in heruntergekommenen Höfen unter teils menschenunwürdigen Bedingungen“, teils würden „horrende Bettpreise“ von bis zu 400 Euro monatlich von den Löhnen abgezogen.