Der Welt-Migrationspakt
Kurz vor der Konferenz zum „Global Compact“ genannten UN-Migrationspakt Anfang Dezember in Marrakesch kocht die Debatte hoch: Österreich hat seinen Rückzug angekündigt, die AfD fordert von Deutschland dasselbe und nennt den Pakt „ein riesiges Umsiedlungsprogramm für Wirtschaftsflüchtlinge” – eine glatte Lüge. Die Bundesregierung betont derweil, dass der Pakt auch Maßnahmen zum Kampf gegen irreguläre Migration enthalte.
Doch wichtige Teile des Pakts bestehen aus Vereinbarungen zu den Rechten von migrantischen Arbeiter_innen. Die sind besonders anfällig für Ausbeutung. Ihre Zahl wird weltweit heute auf mehr als 200 Millionen geschätzt, Tendenz steigend. Unter anderem soll es für Arbeiter_innen leichter werden, im Ausland nach Arbeit zu suchen, sie sollen bei der Rekrutierung besser vor Ausbeutung geschützt werden.
Überweisungen in ihre Herkunftsländer sollen günstiger werden, gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sollen nach einer Rückkehr nicht verlorengehen, berufliche Qualifikationen sollen leichter anerkannt oder angepasst werden können. Der Pakt verpflichtet die teilnehmenden Staaten aber keineswegs zur Aufnahme von Migrant_innen. Es wird ausdrücklich das Recht jedes einzelnen Staates anerkannt, selbst seine nationale Migrationspolitik zu bestimmen. Dass der Pakt gleichwohl einen Fortschritt für die Rechte migrantischer Arbeitnehmer_innen darstellt, darauf hat immer wieder die Internationale Arbeitsorganisation ILO aufmerksam gemacht. Als der Vertragstext vor Kurzem feststand, sprach ILO-Direktor Guy Ryder von einem „entscheidenden Durchbruch auf dem Weg zu menschenwürdiger Arbeit für Wanderarbeitnehmer“. Auch Ambet Yuson, Generalsekretär der internationalen Baugewerkschaft BWI und Vorsitzender der Global Unions Working Group on Migration sagte, er sei „mit einer Reihe bedeutender und positiver Ergebnisse für Migranten zufrieden“, kritisierte aber „kontraproduktive Strategien“ einiger Mitgliedstaaten, die den Pakt bei den Arbeitsrechten geschwächt hätten. Positivseien vor allem die Selbstverpflichtungen zu stärkerer Beachtung der ILO-Standards zu fairer Rekrutierung und Arbeitskräftemobilität und zum „sozialen Basisschutz“, auch für Migrant_innen.
→ Der Link zum Orignaldokument des UN-Migrationspakes auf Deutsch: http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
→ DGB zum Migrationspakt: Der Migrationspakt der UN: Darum geht es https://www.dgb.de/themen/++co++5080447e-f93d-11e8-bc14-52540088cada
→ Statement der BWI: https://bit.ly/2DgqIj9
→ medico international: https://bit.ly/2K0YYk4
→ https://www.ituc-csi.org/global-compact-on-migration? lang=en
Aus: Forum Migration Dezember 2018