Anerkennungs-News September 2020
WESTBALKAN-REGELUNG: Weiter Fachkräfte aus dem Westbalkan erlaubt
Mehr als die Hälfte der Arbeitsverhältnisse, die durch die so genannte Westbalkan-Regelung für Menschen aus dem früheren Jugoslawien zu Stande kamen, haben Fachkraftniveau. Das meldet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg. Demnach sind 54 % Fachkräfte, weitere 4 % Spezialisten auf ihrem Gebiet. 42 % arbeiteten auf Helferniveau. Laut dem IAB sind 44 % der über die Sonderregelung nach Deutschland gekommenen Arbeitskräfte auf dem Bau eingesetzt, 13 % im Gastgewerbe und 11 % in der Pflege. Mit 88 % seien die weitaus meisten Männer. Die Bereitschaft auf dem Westbalkan zur Arbeitsmigration sei sehr groß, so das IAB. Allerdings seien die deutschen Auslandsvertretungen mit der Visumserteilung phasenweise nicht nachgekommen. Die Anfang 2016 eingeführte Regelung erlaubt es Migrant_innen aus den Nicht-EU-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Voraussetzung ist eine verbindliche Arbeitsplatzzusage. Die Regelung war zunächst bis Jahresende 2020 befristet. Wirtschaftsverbände hatte sich für eine Verlängerung eingesetzt, die Bundesregierung will dem nun nachkommen. Nach einem Bericht der dpa will das Bundesarbeitsministerium die Regelung bis 2023 verlängern. Pro Jahr soll es demnach ein Kontingent für bis zu 25.000 Menschen geben. Laut einer Evaluierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verdienen vollzeitbeschäftigte Personen, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland kamen, 12 Euro brutto pro Stunde. Bei Helfertätigkeiten sind es demnach 11,50 Euro, bei Fachkrafttätigkeiten auf 12,60 Euro. Kritisch ist dabei zu sehen, dass der Großteil der Fachkräfte damit kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten hat.
IAB-Studie: https://bit.ly/31nSDcy
BMAS-Evaluierung: https://bit.ly/3hhhTqC
BRANDENBURG: Fachkräfteeinwanderung neu geregelt
Das Land Brandenburg stellt die Fachkräfteeinwanderung neu auf. Ab dem 1. Oktober ist dafür zentral der Landkreis Dahme-Spreewald zuständig. Die Zuständigkeit mache auch aufgrund des neuen Großflughafens Berlin Brandenburg (BER) Sinn, der auf dem Gebiet des Landkreises liege, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU). Seit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes können die Bundesländer zentrale Ausländerbehörden als Schnittstellen zu den an der Fachkräfteeinwanderung beteiligten Akteuren gründen. Der Landkreis Dahme-Spreewald bekommt dafür Geld vom Land.
aus Forum Migration September 2020