Anerkennungs-News Juli 2019
Private Soziale Dienste vermissen Zentralstelle für Anerkennung
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat kritisiert, dass das neue Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz keine automatische Anerkennung für Pflege-Ausbildungen von mehr als drei Jahren Dauer vorsieht. Ebenso vermisse er eine zentrale Anerkennungsstelle des Bundes mit transparenten Vorgaben an die Anerkennung. Es sei „niemandem zu erklären, wieso in einem Bundesland die Ausbildung einer ausländischen Pflegefachkraft anerkannt wird und in einem anderen nicht”, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. Noch weniger nachvollziehbar sei es, wenn innerhalb eines Landes unterschiedlich verfahren werde oder Absolventen mit einem vierjährigen Studium und Berufserfahrung sechs Monate Nachschulung in Kauf nehmen sollen. Leider verweigerten sich die Länder bisher einer Vereinheitlichung. „Aus dem Ausland ist für Interessenten kaum zu erkennen, was genau in Deutschland gefordert ist.“ Die vom Bund vorgesehene Zentrale Servicestelle Anerkennung löse die Probleme nicht, weil sie nicht in die Befugnisse der Länder eingreifen dürfe.
Neues Glossar Anerkennung
Was können betriebliche Interessenvertreter_innen tun, damit Beschäftigte die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse bekommen? Zur „Anerkennung als Betriebsratsaufgabe” hat das DGB Bildungswerk jetzt ein Glossar von „A” wie „anabin” bis „Z” wie „Zeugnisse” erstellt:
CDU: Anerkennung muss schneller gehen
Der CDU-Innenausschussvize im Bundestag, Thorsten Frei, sieht die Politik in der Pflicht, für eine schnellere Prüfung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen zu sorgen. Zudem müssten interessierte Fachkräfte besser beraten werden und mehr Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sprache im Ausland erhalten, sagte Frei nach dem Bundestagsbeschluss zum Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz.
Köln: Kliniken starten Nachqualifizierungsprogramm
Die Kliniken der Stadt Köln und das mibeg-Institut Medizin haben ein Qualifizierungsprogramm für ausländische Pflegefachkräfte gestartet. Pflegedienstleiter und -pädagogen unterrichten dabei ab dem 1. August 2019 ausländischen Kolleg_innen und bereiten sie auf die Abschlussprüfungen vor. Diese werden unter dem Vorsitz des Landesprüfungsamts für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie abgenommen.
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