Anerkennungs-News Januar 2020
Kritik an Anwerbung von Pflegekräften im Ausland
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bemüht sich, mehr Fachkräfte aus dem Ausland ins Land zu bringen. Erleichterungen gibt es für Herkunftsländer wie Mexiko, die Philippinen und das Kosovo. Die kürzlich gegründete Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (Defa) soll bei Visaanträgen, Anerkennung von Berufserlaubnissen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen helfen und so dafür sorgen, dass Fachkräfte binnen sechs Monaten nach Deutschland kommen können. Derzeit dauert der Prozess nach Angaben des Gesundheitsministeriums teils mehr als zwei Jahre. Franz Wagner, der Präsident des Deutschen Pflegerats, fordert hingegen, dass vor allem die Arbeitsbedingungen für das Personal hier in Deutschland signifikant verbessert werden. „So könnte man viele deutsche Schwestern und Pfleger, die zum Teil aus Erschöpfung in Teilzeit arbeiten oder sich aus Frust beruflich neu orientiert haben, zurückgewinnen.“ Der Deutsche Caritasverband sieht die Anwerbung im Nicht-EU-Ausland ebenfalls kritisch. Man sollte nicht „spätkolonialistische Attitüden“ an den Tag legen nach dem Motto „Hauptsache, wir in Deutschland sind versorgt“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher.
Anerkennung steigert Beschäftigungsquote um die Hälfte
Neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss sind nach der erfolgreichen Berufsanerkennung erwerbstätig. Darauf weist die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Anette Widmann-Mauz, im 12. Integrationsbericht hin. Demnach steigt die Beschäftigtenquote nach Anerkennung um etwa 50 Prozent, das Bruttoeinkommen wächst um durchschnittlich 1.000 Euro im Monat. Vom Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 bis Ende 2018 seien über 140.000 Anträge auf Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland allein für bundesrechtlich geregelte Berufe gestellt worden, heißt es in dem Bericht weiter. Bessere Chancen habe dabei, wer schon im Land ist: Während 88 Prozent der Anträge aus dem Ausland von EU-Bürger_innen mit voller Gleichwertigkeit beschieden wurden, lagen die Auslandsanträge von Drittstaatler_innen mit 58 Prozent deutlich darunter. Widmann-Mauz sprach sich dafür aus, die Aufwendungen eines Arbeitgebers, der die Anerkennungskosten für seinen Arbeitnehmer oder seine Arbeitnehmerin übernimmt, nicht zu besteuern und damit einen Anreiz für die Kostenübernahme zu schaffen. Eine Herausforderung sei die Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren auf Ebene der Bundesländer. „Die teilweise erheblichen Unterschiede im Verfahren und in der Qualität können die Transparenz und Glaubwürdigkeit des gesamten Anerkennungsverfahrens infrage stellen”, so Widmann-Mauz.
12. Integrationsbericht der Bundesregierung (Anerkennung ab Seite 227): https://bit.ly/2t2yEBD
Aus Forum Migration Januar 2020