
Ampel: Paketweise neue Migrationsgesetze
Das erste Jahr geschah wenig, zuletzt aber ging es Schlag auf Schlag: Mit einer ganzen Serie von Gesetzespaketen arbeitet die Ampel-Koalition ihre Vorhaben im Migrationsbereich ab.
Zu den wichtigsten Neuerungen, die der Bundestag im Dezember beschloss gehören dabei das „Chancen-Aufenthaltsrecht” und das Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren und -klagen. Ersteres bietet Ausländer_innen, die Anfang Januar seit fünf Jahren in Deutschland geduldet sind, das Recht auf ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht zur Erfüllung der Vorgaben für einen regulären Aufenthalt. Dies beende den unwürdigen Zustand der Kettenduldungen und sei „ein Gesetz des gesunden Menschenverstands“, sagte der SPD-Abgeordnete Helge Lindh. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte auch der DGB auf die problematische Situation von Geduldeten hingewiesen. Das Gesetz sei grundsätzlich zu begrüßen, so der DGB. Kritikwürdig sei indes vor allem die Stichtagsregelung, denn die Kettenduldungen werden mit den vorgeschlagenen Regelungen so nicht abgeschafft. Weiterhin plant die Ampel eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Einbürgerungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht werden. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte die geplante Reform. „Es ist richtig, wenn Menschen, die seit Jahren hier leben, arbeiten und wirtschaften, der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert wird“, sagte ver.di-Chef Frank Werneke. Künftig soll es bereits nach fünf Jahren, statt wie bisher nach acht Jahren Aufenthalt, die Möglichkeit geben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar schon nach drei Jahren – etwa bei besonderen schulischen oder beruflichen Leistungen oder ehrenamtlichem Engagement. Die zum Teil populistische Kritik von Union und Teilen der FDP an diesem Vorhaben sei nicht nachvollziehbar, so Werneke weiter. „Es geht grundsätzlich um mehr Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ich kann vor dieser Art von Spaltung nur warnen.” Scharfe Kritik zog indes das bereits beschlossene Gesetz für schnellere Asylverfahren auf sich. Von „massiven Einschnitten in die Verfahrensrechte der Betroffenen im behördlichen und gerichtlichen Asylverfahren, in deren Verteidigungsrechte und in die Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung“ spricht etwa der Arbeiterwohlfahrtsverband (AWO) in einer Stellungnahme. Der Verband stört sich unter anderem an den verkürzten Widerspruchsfristen und eingeschränkten Rechtsmitteln gegen Urteile.
„Koalitionstracker“ Asyl und Migration der NGO „Frag den Staat“
Entnommen aus Forum Migration Januar 2023