EU-Entwurf zur Lieferkette
17.03.2022 I Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für eine europaweite Lieferkettenrichtlinie vorgestellt. Er geht in einigen Punkten über das deutsche Gesetz von 2021 hinaus. So soll es alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit mehr als 500 Mitarbeiter_innen und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro verpflichten, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei den Zulieferern zu achten; in »Risikosektoren« wie Textil, Landwirtschaft und Bergbau sollen die Pflichten bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter_innen und einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro gelten.
Gewerkschaften hatten gefordert, auch die Bereiche Transport, Bauwesen, Energie und Finanzen als besonders anfällig in Bezug auf Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen zu kennzeichnen. Nun werden weniger als ein Prozent aller Unternehmen in der EU erfasst. »Mit diesem Entwurf legt die EU endlich den Grundstein für weniger Ausbeutung und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen.
Für den großen Wurf müsste die EU aber die heißen Eisen konsequenter anfassen: Sorgfaltspflichten nicht nur für ein Prozent der Unternehmen. Klare klimabezogene Pflichten in der Lieferkette. Und eine Haftungsregelung ohne Schlupflöcher, die endlich Gerechtigkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen schafft«, kommentiert Johannes Heeg, der Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz, der auch ver.di angehört. Der Kommissions-Entwurf geht nun im weiteren Verfahren an das Europäische Parlament sowie an den Rat. Wenn sie einmal verabschiedet ist, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Deutschland muss in dem Fall das 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz anpassen.
Der Entwurf: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/doing-business-eu/corporate-sustainability-due-diligence_en