Beteiligung - unverzichtbar für die Demokratie
Wer arbeitet, muss auch über seine Arbeitsbedingungen mitentscheiden können. Gute Arbeit ist immer auch mitbestimmte Arbeit. Demokratie endet nicht am Werkstor. Das gilt hierzulande, aber auch weltweit. Um die Arbeitsbedingungen in der globalisierten Wirtschaft menschenwürdig gestalten zu können, ist es unabdingbar, dass die arbeitenden Menschen Einfluss nehmen können. Dafür müssen Strukturen existieren, die Mitbestimmung und Beteiligung gewährleisten: Sozialer Dialog von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen und deren Organisationen. Nur so kann gesichert werden, dass die Menschen weltweit am Nutzen und an den Chancen der Globalisierung stärker teilhaben können.
Sozialer Dialog fördert gute Arbeit
Die Beteiligung von Beschäftigten an den Entscheidungsprozessen und der soziale Dialog von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sind wesentliche Voraussetzungen zur Durchsetzung guter Arbeit. Während etwa in Deutschland, in den meisten europäischen Staaten und auch in der Europäischen Union sich längst institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit der Sozialpartner etabliert und bewährt haben, fehlen solche Strukturen in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern noch gänzlich.
Gewerkschaftsrechte weltweit durchsetzen
Das zu ändern, haben sich nicht nur die Gewerkschaften weltweit vorgenommen. Insbesondere die Internationale Arbeitsorganisation ILO, der 183 Staaten angehören, will dafür sorgen, dass das Recht aller Beschäftigten weltweit gesichert wird, sich in Gewerkschaften zusammenschließen zu können. Das ILO-Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit haben immerhin 150 Mitgliedstaaten ratifiziert. Doch die Realität ist in vielen Ländern eine andere: Hunderttausende verlieren ihre Jobs und ihre Existenz, weil sie versuchen, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Tausende werden aus demselben Grund gefoltert, mehr als hundert jedes Jahr ermordet.
Kollektivvereinbarungen sichern Arbeitnehmerrechte
Nichts Anderes gilt für das ILO-Abkommen über das Recht auf Kollektivvereinbarungen . 160 Mitgliedstaaten, also 87 Prozent aller ILO-Mitglieder, haben sich dieser Übereinkunft angeschlossen. Dennoch gibt es für viele ArbeitnehmerInnen in ILO-Mitgliedstaaten das Recht auf freie Tarifverhandlungen nicht. Es gilt weder in China, Südkorea und Indien noch in Mexiko, Kanada oder den USA, geschweige denn in Afghanistan, Burma, Iran, Saudi-Arabien, Somalia, Thailand und Vietnam. So kann der US-Bundesstaat Texas Tarifverhandlungen zum strafwürdigen Vergehen erklären und können Unternehmen in Mexiko durch so genannte Contratos de Protección, "Schutzverträgen" mit obskuren Anwaltsbüros oder korrupten GewerkschafterInnen, ihre Unternehmen frei von Gewerkschaftsaktionen halten. Dabei hat sich beispielsweise in Deutschland - auch aus der Sicht der Wirtschaft - bewährt, dass Arbeitnehmerinteressen zum einen von gewählten Arbeitnehmervertretungen, Betriebsräten, und zum anderen von den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen vertreten werden.
Arbeitnehmervertretungen sind der Motor
Betriebsräte vertreten die Interessen der ArbeitnehmerInnen auch im Globalisierungsprozess. Je mehr sich die Wirtschaft international weiter verzahnt, umso mehr schließen sich auch die ArbeitnehmervertreterInnen international zusammen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen der ArbeitnehmerInnen aus den Industrieländern nicht gegen die aus Schwellen- und Entwicklungsländern ausgespielt werden. Euro- und Weltbetriebsräte global agierender Unternehmen und internationale Gewerkschaftsbünde engagieren sich dafür, dass auch die ArbeitnehmerInnen weltweit nicht nur dle Lasten der Globalisierung tragen, sondern auch deren Chancen nutzen können.