Überstundenzuschläge bei Teilzeit
Wende in der Rechtsprechung:
BAG entscheidet, dass auch Teilzeitkräfte unter Umständen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben können.
Am 19.12.2018 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Überstundenvergütung haben können.