Digitale Konferenz

5. Betriebsrätekonferenz Leiharbeit

5. Betriebsrätekonferenz Leiharbeit (2021) - abgesagt

Leider haben sich, unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, zu wenige Menschen entschlossen an der Betriebsrätekonferenz Leiharbeit am 11.6.2021 teilzunehmen. Aufgrund der zu geringen Anmeldezahlen mussten wir die Veranstaltung daher absagen.

Mit freundlichen Grüßen

dein DGB Bildungswerk BUND

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Am 11. Juni 2021 hätte nun schon zum fünften Mal die bundesweite Betriebsrätekonferenz Leiharbeit stattfinden sollen. Wir wollten pandemiebedingt in den digitalen Raum wechseln. Ziel ist es, gute Arbeit in der Leiharbeit umzusetzen und hierzu braucht es eine starke Mitbestimmung durch BetriebsrätInnen. 

Eingeladen wurden Betriebsräte aus Verleih- und Entleihbetrieben, die sich zu grundlegenden, aber auch vertieften aktuellen rechtlichen Fragestellungen ihrer Betriebsratsarbeit informieren möchten. Daneben hätte es eine ausführliche Erläuterung der im Dezember 2019 abgeschlossenen neuen Regelungen der beiden Tarifvertragswerke zwischen den DGB-Gewerkschaften dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) bzw. dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) gegeben. Im Rahmen dieses Tarifvertrags-Updates werden u.a. die neuen Entgeltgruppen und der in diesem Jahr erstmals zur Auszahlung kommende Mitgliedervorteil für DGB-Gewerkschaftsmitglieder erläutert. Weitere Vorträge hätten sich mit dem nicht nur in Corona-Zeiten überaus wichtigen Thema Arbeitsschutz auseinandergesetzt und mit aktuellen Entwicklungen der Branche aus arbeitsmarktpolitischer Sicht beschäftigt. Denn: Die Betriebsrätekonferenz Leiharbeit ist der Ort, an dem Betriebsräte Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsansätze für die betriebliche Praxis mit ExpertInnen und anderen BetriebsrätInnen diskutieren.

Neben dem Austausch und der Vernetzung von Betriebsräten aus Verleih- und Entleihbetrieben hätte die Teilnehmenden im Jahr der Bundestagswahl eine spannende Runde mit Gästen aus der Politik erwartet, um zu diskutieren, wie Leiharbeit zukünftig aussehen soll.

Der Besuch dieser Veranstaltung ist gemäß
§ 37 Abs.6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder erforderlich.